Berücksichtigung des künftigen Veräußerungserlöses bei der Unternehmenswertermittlung

Vor einer bestimmten Investition wie dem Kauf eines Unternehmens steht immer die Wertermittlung, hier konkret die Unternehmenswertermittlung. Dafür gibt es verschiedene Verfahren und Varianten, u.a. das Konzept des Zukunftswertes und die DCF / Discounted Cash Flow Methode.

Bei der Ermittlung des Zukunftserfolgswertes einer Unternehmung stellt sich die Frage, ob hierbei nur die erwarteten Nettoentnahmeströme (jährlicher Überschuss aus Auszahlungen und Einzahlungen in der Periode) berücksichtigt werden soll, oder ob auch ein zukünftiger Veräußerungserlös bei der Unternehmenswertermittlung berücksichtigt werden soll.

Gegen die Berücksichtigung des potentiellen Veräußerungserlöses sprechen lt. Wöhe drei Gründe:

  • Die spätere Veräußerung liegt meist jenseits des Planungshorizonts des Käufers.
  • Die spätere Veräußerung liegt so weit in der Zukunft, dass der Veräußerungserlös kaum geschätzt werden kann.
  • Die spätere Veräußerung liegt so weit in der Zukunft, dass der Barwert des Veräußerungserlöses (siehe Abzinsung/Diskontierung) zur vernachlässigbaren Größe werden kann.

Für die Berücksichtigung des potentiellen Verkaufserlöses einer heute zum Kauf geplanten Unternehmung spricht die Problematik der möglichen Gewinnthesaurierungen: Wenn das zum Kauf stehende Unternehmen einen Großteil der Gewinne thesaurieren will/soll (wiederanlegen, reinvestieren), dann reduziert sich dadurch der mögliche Kapitalentnahmestrom. Würde man bei der Unternehmenswertermittlung im Rahmen des Zukunftserfolgswert-Konzepts nur die Nettoentnahmeströme diskontieren, würde der Zukunftserfolgswert der Unternehmung stark reduziert durch die nicht berücksichtigten Gewinnthesaurierungen. Die Gewinnthesaurierungen erhöhen jedoch die Vermögenssubstanz des Unternehmens.

Das Absinken des Nettoentnahmestroms durch die Gewinnthesaurierungen lässt sich rechnerisch aber eben genau dann kompensieren, wenn der künftige Veräußerungserlös des Unternehmens bei der Unternehmenswertermittlung berücksichtigt wird. Genau deshalb empfiehlt Wöhe die Berücksichtigung.

Vgl. Wöhe, Günter: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 20. Auflage, Seite 672, Verlag Vahlen.

Geschrieben in Investition / Finanzierung

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