Die Kapitalrückflussrechnung

Die Kapitalrückflussrechnung (auch Amortisationsrechnung genannt) ist ein Verfahren der statistischen Investitionsrechnung und dient primär der Sicherheitsbewertung einer Investition, sekundär der Ermittlung des wirtschaftlichen Nutzens einer Anlage. Somt ist die Kapitalrückflussrechnung ein Instrument zur Entscheidung über ein bestimmtes Investment.

Es gibt zwei Arten der Amortisationsrechnung: zum einen die Durchschnittsrechnung und zum anderen die Kumulationsrechnung. Das Ergebnis beider Amortisationsrechnungen ist immer ein Zeitraum, die Amortisationszeit. Dieser Zeitraum muss verstreichen, bis die Ausgaben zur Finanzierung der Investition durch finanzielle Vorteile (Erlöse oder Einsparungen) eingenommen wurden. Während dieses Zeitraums trägt der Investor das Investitionstrisiko. Hierbei ist darauf zu achten, dass dieser Zeitraum nicht die Lebensdauer einer Anlage übersteigt. So ist z. B. von die Anschaffung einer Solaranlage mit einer Lebensdauer von 15 Jahren unrentabel, wenn deren Amortisationsdauer 18 Jahre beträgt.

Bei der kumulativen Amortisationsrechnung wird der einmalige Kapitaleinsatz durch den jährlichen Gewinn sowie etwaige jährliche Abschreibungen dividiert. Im Rahmen der durchschnittlichen Amortisationsrechnung werden erst die durchschnittlichen Jahresrückflüsse (Gewinne und Abschreibungen) ermittelt. Der Kapitaleinsatz wird sodann durch diese durchschnittlichen Jahresrückflüsse dividiert. Das Ergebnis ist in beiden Fällen die Amortisationsdauer (in Jahren).

Der wesentliche Unterschied besteht vor allem im Einbeziehungsumfang entstehender finanzieller Vorteile. Bei der Kumulationsrechnung werden lediglich die Mittel berücksichtigt, die bis zum Ende des Amortisationszeitraums als Gewinne und Abschreibungen verbucht werden. Im Fall der Durchnittsrechnung können auch zukünftig aufgrund der Investition erwartete Rückflüsse, die über den Amortisationszeitraum hinausgehen, miteinbezogen werden.

Allgemein gilt im Rahmen der Kapitalrückflussrechnung der Grundsatz: Je kürzer der Amortisationszeitraum ist, desto höher ist auch die Investitionssicherheit.

Geschrieben in Investition / Finanzierung | Keine Kommentare

Berücksichtigung des künftigen Veräußerungserlöses bei der Unternehmenswertermittlung

Vor einer bestimmten Investition wie dem Kauf eines Unternehmens steht immer die Wertermittlung, hier konkret die Unternehmenswertermittlung. Dafür gibt es verschiedene Verfahren und Varianten, u.a. das Konzept des Zukunftswertes und die DCF / Discounted Cash Flow Methode.

Bei der Ermittlung des Zukunftserfolgswertes einer Unternehmung stellt sich die Frage, ob hierbei nur die erwarteten Nettoentnahmeströme (jährlicher Überschuss aus Auszahlungen und Einzahlungen in der Periode) berücksichtigt werden soll, oder ob auch ein zukünftiger Veräußerungserlös bei der Unternehmenswertermittlung berücksichtigt werden soll.

Gegen die Berücksichtigung des potentiellen Veräußerungserlöses sprechen lt. Wöhe drei Gründe:

  • Die spätere Veräußerung liegt meist jenseits des Planungshorizonts des Käufers.
  • Die spätere Veräußerung liegt so weit in der Zukunft, dass der Veräußerungserlös kaum geschätzt werden kann.
  • Die spätere Veräußerung liegt so weit in der Zukunft, dass der Barwert des Veräußerungserlöses (siehe Abzinsung/Diskontierung) zur vernachlässigbaren Größe werden kann.

Für die Berücksichtigung des potentiellen Verkaufserlöses einer heute zum Kauf geplanten Unternehmung spricht die Problematik der möglichen Gewinnthesaurierungen: Wenn das zum Kauf stehende Unternehmen einen Großteil der Gewinne thesaurieren will/soll (wiederanlegen, reinvestieren), dann reduziert sich dadurch der mögliche Kapitalentnahmestrom. Würde man bei der Unternehmenswertermittlung im Rahmen des Zukunftserfolgswert-Konzepts nur die Nettoentnahmeströme diskontieren, würde der Zukunftserfolgswert der Unternehmung stark reduziert durch die nicht berücksichtigten Gewinnthesaurierungen. Die Gewinnthesaurierungen erhöhen jedoch die Vermögenssubstanz des Unternehmens.

Das Absinken des Nettoentnahmestroms durch die Gewinnthesaurierungen lässt sich rechnerisch aber eben genau dann kompensieren, wenn der künftige Veräußerungserlös des Unternehmens bei der Unternehmenswertermittlung berücksichtigt wird. Genau deshalb empfiehlt Wöhe die Berücksichtigung.

Vgl. Wöhe, Günter: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 20. Auflage, Seite 672, Verlag Vahlen.

Geschrieben in Investition / Finanzierung | Keine Kommentare