Die Aufgabe des externen Rechnungswesens

Das externe Rechnungswesen, auch Finanzbuchhaltung genannt, hat vor allem zwei Aufgaben: einerseits eine Dokumentationsfunktion, andererseits eine Informationsfunktion.
Die Dokumentation ist Voraussetzung für die Erfüllung der Informationsfunktion. Soll ein Jahresabschluss, bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanz, über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens Aufschluss geben, so müssen vorher alle Geschäftsvorfälle dokumentiert, sprich verbucht sein. Bezüglich der Informationsfunktion gibt es zwei Adressatenkreise: einmal ermöglicht das externe Rechnungswesen den internen Entscheidern, v.a. der Geschäftsführung, wichtige Informationen und Kennzahlen als Entscheidungsgrundlage zu haben und zu nutzen. Wichtiger, und daher rührt auch die Intention des Gesetzgebers, das externe Rechnungswesen vorzuschreiben bzw. durch eine ganze Reihe von Vorschriften und Gesetzen zu regeln: das externe Rechnungwesen soll Außenstehenden einen Einblick in die wirtschaftliche Situation des Unternehmens geben, v.a. Lieferante und Kreditgebern.

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Geschrieben in Rechnungswesen / Accounting

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